Wirtschaftsprüfung
04.02.2008
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG
Am 8. November 2007 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts – kurz: BilMoG – veröffentlicht.

Im handelsrechtlichen Einzelabschluss und im Konzernabschluss sieht das BilMoG weitreichende Änderungen vor. Weitere wesentliche Neuerungen betreffen aber auch das Recht der Abschlussprüfung und in der Prüfung von Abschlüssen durch den Aufsichtsrat bzw. den Prüfungsausschuss.

Das Bilanzrecht des HGB soll – und das ist das Ziel - zu einer gleichwertigen, aber einfacheren und kostengünstigeren Alternative der internationalen Rechnungslegungsstandards weiterentwickelt werden. Der handelsrechtliche Jahresabschluss soll eine deutlich höhere Aussagekraft und eine weitergehende Transparenz er- bzw. enthalten. Im Referentenentwurf ist vorgesehen, bestehende handelsrechtliche Ansatz-, Ausweis- und Bewertungswahlrechte zu beseitigen und eine maßvolle Annäherung der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die IFRS vorzunehmen. Insoweit kommt es zu einer Eliminierung steuerlicher Einflüsse.

Eine verpflichtende Anwendung der IFRS für alle Unternehmen wird vom Gesetzgeber zur Zeit aufgrund der hohen Komplexität und Regelungsdichte der IFRS zutreffend als nicht geeignet angesehen.

Im Zuge und wohl auch unter dem Eindruck der Schieflage bestimmter Banken und Finanzdienstleister und der bisherigen off-balance Handhabung sollen beispielsweise dann, wenn Zweckgesellschaften (sog. »special purpose entities«) unter der einheitlichen Leitung eines Mutterkonzerns stehen diese in den Konzernabschluss aufgenommen werden. Bislang waren derartige Risiken nicht sichtbar.

Es sind im BilMoG darüberhinaus Erleichterungen und Entlastungen für die Unternehmen vorgesehen:
durch höhere Schwellenwerte (Erhöhung um 20 %) für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften sollen künftig mehr Unternehmen die größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch nehmen können.
Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften, die an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und 50.000 € Jahresüberschuss aufweisen, werden grundsätzlich von der Buchführungspflicht nach HGB befreit (§ 241a HGB-E).
allen Kapitalgesellschaften soll es zudem erlaubt werden, anstelle eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses einen Jahresabschluss nach IFRS aufzustellen, dessen Anhang aber um eine HGB-Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu ergänzen ist.
Nach dem Referentenentwurf soll der überwiegende Teil der neuen Vorschriften erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Allerdings sollen bestimmte Erleichterungen, insbesondere die Anhebung der Schwellenwerte, schon für nach dem 31. Dezember 2007 beginnende Geschäftsjahre in Anspruch genommen werden können.

In einer Synopse sind alle gesetzlichen Änderungen, die der BilMoG-Referentenentwurf im Vergleich zur bisherigen Rechts- und Gesetzeslage vorsieht, übersichtlich zusammengefasst. Der Umfang der Synopse ergibt sich aus den mannigfaltigen Änderungsvorschlägen.

Darüber hinaus sind voraussichtliche Auswirkungen des BilMoG auf die Steuerbilanz in einer weiteren Synopse [PDF] dargestellt.

Der Referentenentwurf ist auf den Internetseiten des BMJ verfügbar.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat unter dem Datum vom 14.01.2008 eine Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) verfasst. Diese ist unter www.wpk.de/stellungnahmen einsehbar.