Gesellschaftsrechtliche Beratung
Eine laufende gesellschaftsrechtliche Beratung beginnt vor der Gründung und setzt sich idealerweise langjährig fort. Denn der Einblick in Ihr Unternehmen hilft vorausschauend in Sonderfragen aber auch in persönlichen Fragen sowie entscheidenden Weichenstellungen erfolgreich tätig zu werden. In Krisenzeiten helfen wir persönliche Inanspruchnahme zu verhindern und unterstützen bei Restrukturierung / Sanierungen.

Im Unternehmen auftauchende Probleme werden von uns schnell, umfassend und mit der nötigen Befassungstiefe bearbeitet und wenn möglich außergerichtlich, aber auch gerichtlich gelöst.

Wir denken nicht nur juristisch, sondern betriebswirtschaftlich. Steuerliche und bilanzielle Aspekte behalten wir im Blick und sprechen diese auch vorausschauend an.