Personengesellschaftsrecht
Im Gegensatz zum Kapitalgesellschaftsrecht ist das Personengesellschaftsrecht zwar gesetzgeberisch nicht so gravierenden Veränderungen unterworfen, jedoch bringt die Rechtsprechung beachtliche und beachtenswerte Entwicklungen.

Gerade das in seinen Wirkungen oftmals unterschätzte Recht der BGB-Gesellschaft (auch Gesellschaft bürgerlichen Rechts – kurz »GbR« genannt – gibt immer wieder Anlass zum »Staunen«. Enorme Haftungsrisiken drohen!

Besonderheiten im Steuerrecht und unmittelbare steuerliche Konsequenzen verlangen die Beachtung steuerlicher Vorschriften.

Wir beraten im
Recht der GbR
Recht der offenen Handelsgesellschaft (OHG)
Recht der Kommanditgesellschaft (KG)