Umwandlungssteuergesetz
Das Umwandlungssteuerrecht bietet die einmalige Gelegenheit gestalterisch und unter Beachtung bestimmter (formaler) Rahmenbedingungen, rückwirkend für acht Monate, tätig zu werden. Dies bedeutet, dass ertragssteuerliche Folgen bis acht Monate zurück unter bestimmten Voraussetzungen gestaltet werden können.

Oftmals bedarf es im Umwandlungssteuerrecht bestimmter Anträge, die form- und fristgerecht entsprechend gestellt werden müssen. Ansonsten sind steuerliche Gestaltungsmaßnahmen suboptimal umgesetzt.

Da das Umwandlungssteuergesetz auch entsprechende Auswirkungen auf Anteilseigener der betroffenen Unternehmen hat, bedarf es einer umfassenden Beratung und Beleuchtung der steuerlichen Situation der beteiligten Personen.