Sonderprüfungen
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfungen sind nur im Aktiengesetz für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien geregelt. Vergleichbare Sonderprüfungen gibt es für GmbHs und Personengesellschaften nicht, jedenfalls nicht gesetzlich zwingend.

Freiwillige, an den Art und Umfang einer Sonderprüfung angelegte Prüfungen können selbstverständlich auch für diese Gesellschaften durchgeführt werden.