Einzelabschluss
Die freiwillige Prüfung eines Abschlusses eines Unternehmens schafft einerseits Vertrauen und andererseits eine zuverlässige Aussagekraft von Jahresabschlüssen.

Oftmals wird in Gesellschaftsverträgen und/oder Satzungen vorgesehen, dass Prüfungen für die betreffende Gesellschaft analog den gesetzlich zwingenden Prüfungen zu erfolgen haben.

Bei freiwilligen Prüfungen kann ein Prüfungsumfang frei vereinbart werden, wenngleich die dann resultierenden Prüfungsaussagen weniger belastbar sein werden, als wie wenn eine – insbesondere von externen Kapitalgebern geforderte- »Vollprüfung« durchgeführt werden würde.