Konzernabschluss
Bei Vorhandensein mehrerer Tochter- und/oder Schwestergesellschaften und nicht bestehender gesetzlicher Prüfungspflicht besteht die Gefahr, dass Beziehungen innerhalb und zwischen diesen Unternehmen ein unzutreffendes Bild der jeweiligen Unternehmen abgeben.

Ein Konzernabschluss bietet die Gewähr dafür, dass ein vollständiges und zutreffendes Bild des »Konzerns« sichtbar wird.

Ein freiwilliger Konzernabschluss bietet die Gewähr dafür, den Anforderungen der Gesellschafter und der Investoren sowie der Banken und des Kapitalmarkts gewachsen zu sein und eine positive und überzeugende Außenwirkung erzielen zu können.