Gesetzliche Prüfungen
Gesetzliche Prüfungen werden auf Grund gesetzlicher Bestimmungen von Unternehmen bestimmter Rechtsform verlangt.

Liegt im Falle einer gesetzlichen Prüfungspflicht eines Einzelabschlusses keine Abschlussprüfung vor, kann beispielsweise keine Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Ebenfalls sind dann Gewinnausschüttungen nicht möglich. Erfolgen Ausschüttungen dennoch, bestehen Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber den Empfängern der Ausschüttung.

Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Prüfungspflicht birgt persönliche Haftungsgefahren für die Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte.