Erstellung von Abschlüssen
Die Jahresabschlusserstellung für Einzelgesellschaften oder Konzerne bieten wir sowohl nach den Bestimmungen des HGB oder nach internationaler Rechnungslegung (IFRS) an.

Rechtsformspezifische Besonderheiten und/oder Gestaltungspotentiale erörtern wir gemeinsam mit Ihnen.

Auf die Möglichkeiten einer Bilanzpolitik in ihren konkreten Ausprägungen weisen wir selbstverständlich unaufgefordert hin.

Präsentationen Ihrer Abschlüsse vor Banken, Gesellschaftern oder sonstigen von Ihnen gewünschten Personen werden von uns auf Wunsch vorgenommen, vorbereitet und auch vorgetragen.