Asset-back securities
Unter Asset-back securities (ABS) versteht man die Verbriefung von Finanzierungen. Regelmäßig werden von einem Unternehmen Finanzaktiva auf eine rechtlich selbstständige, eigens zu diesem Zweck gegründeten Fonds- oder Finanzierungsgesellschaft übertragen, die sich ihrerseits durch die Ausgabe von Wertpapieren refinanziert.

Bei ABS werden verschiedene Forderungen in einem Pool gebündelt und dann - meist - an institutionelle Anleger weitergereicht.

Ziel einer ABS-Transaktion ist es, dass die Forderung nicht mehr in der Bilanz des Veräußerers auszuweisen ist.

Cash-Flow-Gesichtspunkte haben eine überragende Bedeutung.

Finanz- und/oder Börsenkrisen können dazu führen, dass das ABS-Geschäft zum Erliegen kommt. Überdies bedarf es einer gewissen Größe, damit überhaupt eine ABS-Transaktion zu Stande kommen kann.