Finanzierungsarten
Werden Finanzierungsformen nach de Rechtstellung der Kapitalgeber systematisiert, so ist zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu unterscheiden.

Eigenfinanzierung ist zunächst Beteiligungsfinanzierung, d. h. Bereitstellung zusätzlichen Eigenkapitals von außen durch die bisherigen Gesellschafter (Einlagenfinanzierung) bzw. durch neue Gesellschafter (Beteiligungsfinanzierung im engeren Sinne), aber auch mittels Bereitstellung von Gewinnthesaurierung (Selbstfinanzierung).

Eigenkapital ist stets Haftkapital für Gläubiger und steht grundsätzlich endgültig zur Verfügung.

Demgegenüber besteht bei Fremdkapital regelmäßig eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber den Gläubigern und steht grundsätzlich zeitlich befristet zur Verfügung.

Bei einer Systematisierung der Finanzierungsmethoden nach der Mittelherkunft, ist zwischen einer Außen- und Innenfinanzierung zu unterscheiden.

Bei der Außenfinanzierung erfolgt eine Zuführung finanzieller Mittel durch Einlagen der Anteilseigner oder durch Beteiligung neuer Gesellschafter (Einlagen- oder Beteiligungsfinanzierung) sowie durch Kreditkapital (Kreditfinanzierung).

Bei der Innenfinanzierung werden Vermögenspositionen im Markt verwertet und Umsatzerlöse erzielt.

Auch eine Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen (Selbstfinanzierung) und eine Finanzierung durch Zurückhaltung von aufwandsgleichen Erlösen (Finanzierung aus Aufwandsgegenwerten), Finanzierungen aus Abschreibungen und Rückstellungen sind möglich.

Hinsichtlich der Systematisierung nach Fristigkeit wird zwischen kurz-, mittel- und langfristiger Finanzierung unterschieden.

Von kurzfristigen Krediten spricht man, wenn Kreditfristen bis zu einem Jahr vorliegen. Mittelfristige Kredite werden regelmäßig durch Kreditfristen von über einem Jahr und unter vier Jahren charakterisiert. Langfristige Kredite demgegenüber weisen Kreditfristen ab vier Jahren aus.